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Beamtendarlehen - Beamtenkredit

Bei Finanzdienstleistern sind Kunden, die durch besondere Sicherheiten die Gewährung eines Kredits zum kalkulierbaren Risiko machen, sehr umworben. Diese Sicherheiten können in Form von Sachsicherungen vorliegen, aber auch durch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe.

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Beamte auf Lebenszeit beispielsweise haben grundsätzlich ein sicheres Einkommen, weshalb der speziell auf sie zugeschnittene Beamtenkredit auch besonders günstig kalkuliert werden kann.

Zugangsbedingung für ein Beamtendarlehen ist die langjährige Beschäftigung im Öffentlichen Dienst. Es ist unerheblich, ob der gewünschte Kredit für eine Immobilienfinanzierung benötigt wird oder als Konsumentenkredit. Hier wird -auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt - zunächst eine Versicherung abgeschlossen, meist eine Renten- oder Lebensversicherung. Die dabei vereinbarte Versicherungssumme wird nun ggf. bis zu Höchstgrenze beliehen, woraus sich der mögliche Kreditbetrag ergibt. Versicherungslaufzeit und Kreditlaufzeit werden so aufeinander abgestimmt, dass mit Fälligkeit der Versicherungsleistung das gewährte Darlehen damit abgezahlt werden kann. Während der Laufzeit des Beamtendarlehens zahlt der Beamte lediglich die Zinsen sowie den vereinbarten Versicherungsbeitrag. Stellt sich bei Versicherungsablauf heraus, dass ein Überschuss erwirtschaftet wurde, so erhält der Beamte diesen nach Tilgung des Darlehens ausbezahlt. Der besondere Vorteil dieser Finanzierungsvariante besteht außerdem in den stets gleich bleibenden Raten aufgrund des konstanten Zinssatzes, was die persönlichen Finanzplanungen überschaubar hält.

Zur Berechnung des möglichen Kreditbetrages wird das monatliche Nettogehalt zugrunde gelegt. Multipliziert mit 20 ergibt sich so die zu vereinbarende Versicherungssumme und damit der mögliche Betrag für den Beamtenkredit.

Als Absicherung für das Beamtendarlehen dient der Status des Beamten auf Lebenszeit. Darüber hinaus wird normalerweise eine stille Gehaltsabtretung vereinbart, welche jedoch nur bei ausbleibenden Zahlungen von Versicherungsbeiträgen und Zinsen in Anspruch genommen wird.

Von: Heinz Wiedow ]


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