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Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

An jedes Unternehmen werden heute vielfältige Anforderungen im Bereich Recht, Finanzen, Arbeitswesen und EDV gestellt. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie einen Datenschutz-Beauftragten bestellen müssen. Informieren Sie sich in weiteren Internet-Portalen auch über andere Unternehmer-Themen, über die Unternehmen online berichten.

Schild Datenschutz

Durch den rasanten Anstieg des EDV-Einsatzes in Unternehmen ist die Gefahr des Datenmißbrauchs ebenso rasch gestiegen. Daher regelt das Bundes-Datenschutz-gesetz (BDSG), daß bei bestimmten Bedingungen ein Datenschutz-Beauftragter die EDV -Abläufe der Firma auf Einhaltung des BDSG kontrollieren muß. Im § 4 BDSG ist festgelegt, daß ein Unternehmen einen Datenschutz-Beauftragten bestellen muß, wenn in einem betrieb personenbezogene Daten von mehr als 4 Arbeitnehmern automatisiert erfaßt, verarbeitet oder genutzt werden. Personenbezogene Daten sind solche, in denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse von natürlichen Personen beschrieben sind. Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten muß schriftlich innerhalb von einem Monat nach der Aufnahme der daten-verarbeitenden Tätigkeit, spätestens im Mai 2004, erfolgen; unterbleibt sie kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Der Datenschutzbeauftragte darf weder der Geschäftsführer noch der Leiter der EDV-Abteilung sein, u.U. ist es sinnvoll, hier einen externen Datenschutzbeauftragten mit der Umsetzung des BDSG zu beauftragen. Dieser muß folgende Arbeiten erledigen: er unterstützt die Firma bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen und bei der Formulierung von Datenschutz-Grundsätzen. Er erstellt das Verfahrensverzeichnis und schult die Mitarbeiter. Die Überprüfung der datentechnischen Sicherheit und Abläufe in Ihrem Unternehmen gehören selbstverständlich auch dazu sowie die jährlich fällige Ausstellung des Datenschutzberichtes für Ihre Firma.

Die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten kostet das Unternehmen zwar Geld, aber andererseits wird auch Know-How in die Firma gebracht und die gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt. Die Regelung ist seit 2004 in Kraft und soll nun langsam von den einzelnen Unternehmen umgesetzt werden.

Von: M. Plank ]


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