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Das sollte Ihr Finanzierungsvertrag beinhalten

Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Kreditverträgen wird immer größer geschrieben, zwar wurde kürzlich erst das Verbraucherkreditgesetz abgeschafft, dessen Regelungen aber zeitgleich in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen.

Damit Sie genau wissen was in Ihrem Finanzierungsvertrag stehen muss und wie Sie Ihren Baufinanzierung Vergleich richtig machen, lesen Sie hier mehr.

Der Verbraucherschutz umfasst einige Regelungen unter denen ein Kreditvertrag erst zustande kommen kann. Hierzu gehört in erster Linie die richtige Ausgestaltung des Kreditvertrags. Diese Regelungen gelten insbesondere bei Privatpersonen die einen Kreditvertrag über 200.000 EUR auszahlen lassen wollen und für Existenzgründer die eine Kredit über 50.000 EUR erhalten wollen.

Grundsätzlich muss der Vertrag schriftlich erfolgen, sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dieser Vertrag muss die Nettodarlehenssumme sowie alle Kosten für die Zinskosten und die Tilgungen auch in Teilzahlungen beinhalten. Der Zinssatz und alle sonstigen Kosten sind aufzuführen, hierunter fallen auch etwaige Vermittlungskosten für den Darlehensvertrag.

Insbesondere ist der effektive Jahreszinssatz oder auch der anfängliche effektive Jahreszinssatz anzugeben. Sollten für den Vertrag Restschuld oder sonstige Versicherung zur Besicherung oder eines anderen Zweckes abgeschlossen werden, sind diese ebenfalls mit Ihrer Kostenstruktur aufzuführen. Alle zu bestellenden Sicherheiten sind ebenfalls schriftlich im Kreditvertrag zu vermerken.

Auch wenn alle Formalien eingehalten sind, hat der Kreditnehmer ein Widerrufsrecht von § 355 BGB. Dieses Recht umfasst die unbegründete Kündigung des Darlehensvertrags binnen 2 Wochen. Auch über dieses Widerrufsrecht ist der Verbraucher bei Vertragsschluss aufzuklären. Das Recht auf Widerruf kann binnen der Frist nur in schriftlicher Form gegenüber dem Unternehmen ausgeübt werden, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Von: Robert Jacobi ]


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