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Die Private Krankenversicherung

Wer als Arbeiter oder Angestellter ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 45.900,-- Euro erreicht, hat die Möglichkeit, von der gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung zu wechseln. Beamte, Freiberufler und Selbständige sind ohnehin gehalten, eine Private Krankenversicherung abzuschließen.

Schild Arztpraxis

Der Wechsel zur PKV, wie die Private Krankenversicherung kurz genannt wird, kann für den einzelnen durchaus lohnend sein. Eine jährliche Ersparnis von über 2.000,-- Euro ist durchaus möglich, jedoch müssen etwaige Familienangehörige ohne eigenes Einkommen wie beispielsweise minderjährige Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner separat versichert werden.

Ein anderer Aspekt, der für den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung spricht, ist der Versicherungsumfang. Der entscheidende Vorteil der PKV ist, dass er individuell angepasst werden kann und alle möglichen Risiken erfasst werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen haben lediglich die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Richtlinien zu agieren, die nur eine Grundversorgung beinhalten. Wer also besonderen Wert auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt legt, muss sich privat absichern. Dies hat auch den Vorteil, von ansonsten anfallenden Zuzahlungen zu Medikamenten oder Verordnungen befreit zu sein. Wer ein solches Rundum-Sorglos-Paket wählt, hat natürlich entsprechend hohe Beiträge zu entrichten. Jedoch besteht die Möglichkeit, die Beitragskosten durch ein so genanntes Bonussystem zu senken. Dabei werden Beitragskosten erstattet, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Eine andere Variante ist die Übernahme eines Eigenanteils für bestimmte Leistungen. Man sollte jedoch nicht aus Sparsamkeit auf den Abschluss von Leistungen verzichten, die grundsätzlich zum Basisumfang gehören.

Ist man zwar von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung überzeugt, erreicht jedoch nicht die Beitrittsbemessungsgrenze, kann man eine so genannte Private Zusatzversicherung abschließen. Auch sie lässt sich den individuellen Bedürfnissen anpassen und übernimmt die Kosten, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen.

Vor Versicherungsabschluss, ob Private Krankenversicherung oder Private Krankenzusatzversicherung, sollte man jedoch unbedingt den Versicherer ermächtigen, Auskünfte über den Gesundheitszustand beim Hausarzt einzuholen. So schaltet man die Gefahr aus, dass aufgrund nicht gemachter Auskünfte Zahlungen im Leistungsfall verweigert werden können.

Hat man von der gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung gewechselt, ist ein erneuter Wechsel nur dann möglich, wenn das Einkommen unter die Bemessungsgrenze fällt oder Arbeitslosigkeit eintritt. Für ältere Personen ist ein Wechsel zur PKV häufig deshalb nicht sinnvoll, weil die Beiträge bei höherem Eintrittsalter den altersbedingt zu erwartenden steigenden Kosten für Behandlungen und Medikamente angepasst werden.

Tipp zum Thema: Vergleich der privaten Krankenversicherung

Ziehen Sie den Wechsel in eine PKV in Erwägung, sollten Sie im Vorfeld die Private Krankenversicherung vergleichen.

Von: Heinz Wiedow ]


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