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Effektivzins und Nominalzins

Onlinekredite sind im Trend - immer mehr Banken bieten ihre Darlehen mittlerweile auch online an. Im Zusammenhang mit Krediten wird oft von Nominalzins und Effektivzins gesprochen.

Doch worin besteht eigentlich genau der Unterschied zwischen diesen beiden Zinsarten, was bedeutet der Begriff "effektiver Jahreszins"?

Der Effektivzins im Unterschied zum Nominalzins

Kreditbanken sind gesetzlich verpflichtet, den Effektivzins in ihren Angeboten anzugeben. Der Effektivzins ist im Zusammenhang mit einem eingehenden Kreditvergleich zwar ohne Zweifel eine bessere Vergleichsgrundlage als der Nominalzins, aber auch hier gibt es mancherlei zu beachten.

Wichtigstes Kriterium im Zusammenhang mit dem Effektivzins ist die verwendete Methode der Zins- und Tilgungsverrechnung.

Die Restschuld wird bei der Abzahlung eines Darlehens oft nicht sofort um die eingehende Tilgungsrate gemindert, sondern lediglich einmal im Monat, im Quartal oder auch erst einmalig am Jahresende. Aus diesem Grunde zahlt der Kreditnehmer in gewisser Weise Zinsen für bereits getilgte Schulden, was de facto eine Verteuerung des Kredites bedeutet, welche sich in einem höheren Effektivzins niederschlägt. Dies ist der erste Grund für die Tatsache, dass der Effektivzins höher als der Nominalzins ist.

Doch auch wenn Tilgungsleistungen sofort gutgeschrieben werden, gibt es eine zweite, oft vernachlässigte Quelle der Effektivzinsbeeinflussung: Zinsen werden nämlich oft nicht erst zum Jahresende, sondern schon monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich fällig.

Ein Kredit, bei welchem der Zins für den Fall einer gleich bleibenden Ratenleistung (Tilgung zzgl. Zins) in kürzeren Intervallen gezahlt wird, ist somit effektiv teurer. Wenn der Zins beispielsweise nur jährlich bezahlt werden muss, kann für die Zahlungszeiträume ein höherer Anteil an Tilgung veranschlagt werden, was die Restschuld verringert und diese Variante im Vergleich zu einer Zinsberechnung mehrmals im Jahr günstiger macht.

Ein weit verbreiteter Irrtum im Zusammenhang mit dem Effektivzins besteht zusätzlich darin, dass die meisten Kreditnehmer der Auffassung sind, dass im Effektivzins alle möglichen Nebenkosten enthalten sind - dies ist nicht der Fall!

Enthalten sind lediglich die "bekannten" Nebenkosten wie z.B. Bearbeitungs- oder Darlehensgebühren sowie ein eventuelles Damnum bei der Darlehensauszahlung. Nicht im Effektivzins enthalten sind beispielsweise Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge (üblich z.B. bei Baufinanzierungen) oder auch Kontoführungsentgelte.

Von: Oliver Sinz ]


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