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Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Heutzutage stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung mehr denn je eine wichtige Säule der Vorsorge im Krankheitsfall dar. Das Risiko, von heute auf morgen erwerbsunfähig zu sein, ist immer vorhanden. In solch einem Fall kann man durch die Sozialversicherung kaum Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln erhalten.

Bild: Photocase.com

Deswegen sehen immer mehr Menschen die einzige Chance der Vorsorge für das Eintreten der Berufsunfähigkeit darin, zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Damit trifft man eine private Absicherung für den Ernstfall.

Die Lage hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert, so dass mittlerweile jeder vierte Bundesbürger seinen Beruf nicht bis zum Rentenalter ausüben kann. Hauptursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben sind Schäden an der Wirbelsäule und den Gelenken sowie seelische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme und Tumore. Daraus resultiert, dass von einer Berufsunfähigkeit vor allem Menschen betroffen sind, die seelisch oder körperlich stark belastende Tätigkeiten ausüben, wie zum Beispiel Krankenschwestern oder Seelsorger.

Um sich endgültig von solchen belastenden Sorgen befreien zu können, sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zuvor kann es durchaus hilfreich sein, sich erstmal darüber zu informieren, welcher Rentenbetrag einem von der gesetzlichen Seite her zustehen würde, wenn man heute als berufsunfähig aus dem Berufsleben scheiden müsste. Wer nun seine Kosten und sonstigen Einnahmen kalkuliert, kann sich einen ungefähren Überblick darüber verschaffen, in welcher Höhe er die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte.

Nicht selten kann es wegen der Undurchsichtigkeit der angebotenen Verträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Verwirrungen kommen, weswegen man einen Experten zur Beratung heran ziehen sollte. Bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft sollte man hingegen auch bedenken, wie hoch das Risiko ist, berufsunfähig zu werden und welche individuellen Vertragsbedingungen in das Leistungsspektrum mit einfließen sollen.

Von: Julia Siebel ]


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