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Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung

Das deutsche Versicherungssystem unterscheidet in die Gesetzliche und in die Private Krankenversicherung. Dabei sollte erwähnt werden, dass für die Aufnahme in der Privaten Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, der Versicherungsnehmer dafür aber auch mehr Leistungen erhält und ihm weitere Vorteile zukommen.

Bild: Photocase.com

Um in der Privaten Krankenversicherung unterkommen zu können, muss man als Arbeitnehmer jährlich mindestens 47.250 Euro verdienen. Selbständige, Freiberufler und Künstler hingegen können der Privaten Krankenversicherung unabhängig von ihrem Einkommen beitreten, ebenso wie Beamte.

Ist man erstmal privat versichert, kann man ein erheblich höheres Leistungsspektrum in Anspruch nehmen als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Viele sehen den größten Vorteil in der Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte. Da diese bei privat versicherten Patienten deutlich höhere Sätze von der Krankenkasse erstattet bekommen als bei gesetzlich Versicherten, werden Privatpatienten gerne bevorzugt behandelt.

Doch auch der Versicherungsnehmer selbst hat im Gesundheitswesen viel höhere Ansprüche, die er auch geltend machen kann. Die freie Arztwahl in einem Krankenhaus und die geringeren Wartezeiten können schon einen enormen Anreiz für die Entscheidung zu Gunsten der Privaten Krankenkassen sein. Aber auch der Arztwechsel nach Wunsch, der ohne Überweisung möglich ist und die Kostenerstattung für von der Norm abweichende Hilfsmittel, wie in etwa entspiegelte oder getönte Brillengläser, machen einem ambulante Aufenthalte leichter.

Bei stationärem Aufenthalt können Privatpatienten auf eine Behandlung durch den Chefarzt bestehen und selbst wählen, ob sie in einem Einbettzimmer untergebracht werden möchten. Gesetzlich Versicherte hingegen müssten für solch zusätzliche Leistungen selbst aufkommen. Mit einer privaten Versicherung können Versicherungsnehmer aber auch im zahnärztlichen Bereich, bei der Pflegeversicherung und der Lohnfortzahlung bevorzugt behandelt werden.

Von: Julia Siebel ]


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