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MPU Vorbereitung in Essen und Recklinghausen bei Führerscheinverlust

Wenn ein Kraftfahrer in die " missliche" Lage gerät, bei einer Alkoholfahrt aufgefallen zu sein, ergeben sich zwei gesellschaftliche Sichtweisen:

Bei der ersten ist es unproblematisch, wenn der Autofahrer bei einer Promillefahrt "erwischt" wurde, bei der der Grenzwert von 0,5 Promille zwar überschritten, aber für den Einzelnen noch nachvollziehbar bleibt.(z.B. 0,9 Promille ). Dann hat der Kraftfahrer in den Augen vieler einfach nur "Pech gehabt"!

Wenn jedoch eine Alkoholfahrt mit einer deutlich höheren Promillezahl begonnen wird, (jenseits von 1 Promille ) und als Folge eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) ansteht, beginnt die gesellschaftliche Ächtung und Ausgrenzung des Promillesünders.

Schnell wird auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch aus einem Alkoholsünder ein Straftäter, der als vorbestraft gilt. Nämlich schon dann, wenn es bei einer Alkoholfahrt, ab 0,3 Promille(!) zu einem Verkehrsunfall mit erheblichen Sachschäden oder zu Personenschaden kommt.

Die Lawine ist losgetreten und der alkoholisierte Kraftfahrer verliert nicht nur den Führerschein, er wird nach dem Gesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft .Er verliert den Versicherungsschutz und muss für alle Schäden und Folgeschäden aufkommen. Wenn er beruflich auf sein Auto angewiesen ist, dann verliert er unter Umständen noch seinen Arbeitsplatz und wird gesellschaftlich ausgegrenzt.

Die Alkoholfahrt, die zur Straffälligkeit führt, ist in der Regel die Spitze des Eisberges: Vielmehr ist es so, dass der Betroffene ein problematisches Trinkverhalten hat, wie ca. 10 Millionen Bürger der Republik. Alkohol wird dann nicht als Genussmittel eingesetzt, sondern missbraucht, bis hin zur Alkoholabhängigkeit.

Wenn nun das Fahren unter Alkoholeinfluss so auffällig ist wie in diesem Fall, begeht derjenige eine Straftat und wird verurteilt. Zu dieser Verurteilung gehört in der Regel eine Geld/Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Jedoch nicht die damit verbundene Sperrfrist bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Die Sperrfrist , mindestens 6 Monate, dient dem Betroffen zur Rehabilitation. Die Behörde teilt die Sperrfrist mit und fordert den Betroffen auf: "Nutzen Sie die Sperrfrist!". Oft weiß nun derjenige nicht, was das bedeutet und fühlt sich ein weiteres mal bestraft.

In erster Linie geht es darum, dass der Betroffene sein Verhalten ändert und neue Verhaltensweisen einübt, die er gegebenenfalls bei einer Medizinisch-Psychlogischen-Untersuchung unter Beweis muss.

Der Betroffene muss auf jeden Fall sich einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) stellen, wenn eines der folgenden Dinge auf ihn zutrifft:

Es ist zunächst nicht verwunderlich, wenn die Anordnung zur MPU in diesem Fall auf Unverständnis stößt. Der Genuss von Alkohol und der gelegentliche Rausch sind ja gesellschaftlich anerkannt. Und man ist noch lange kein Alkoholiker.

Bei einem Ärztekongress in Berlin zu Beginn des Jahres 2004, wurden Zahlen bekannt die jedoch zu bedenken geben, ob all diese Menschen wirklich den Bus nehmen: Ca. 4 Millionen Alkoholkranke und 10Millionen alkoholgefährdete Menschen gibt es in der Republik.

Der Gesetzgeber ist gegenüber jedem Bürger zur Fürsorge verpflichtet, nicht zuletzt wegen den vielen tausend Verkehrstoten. Die Behörde kommt dem nach, indem sie zur MPU auffordert.

Die Fragestellung lautet :"Ist zu erwarten, dass Herr/Frau X zukünftig unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt und unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führt?"

Wenn nun die Problematik des Alkoholkonsums nicht vom Probanten erkannt wird, oder kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist, wird er die MPU nicht bestehen können. Die Fahrerlaubnis wird zu Recht entzogen.

Der Betroffene hat jedoch die Möglichkeit sein Verhalten zu reflektieren und eine nachhaltige Änderung seines Verhaltens herbeizuführen. Dies gilt es dann bei der MPU unter Beweis zu stellen. Niemand sollte unvorbereitet in die MPU gehen. Der Betroffene kann sich dazu auch Hilfe von außen holen.

Einige seriöse Institute und Therapeuten bieten als MPU Vorbereitung Schulungen(Therapie) an, die die Wahrscheinlichkeit die MPU beim ersten mal zu bestehen, wesentlich erhöht.

60 bis 90% Prozent ( je nach Problematik) der Geprüften scheitern beim ersten Mal bei der MPU ohne vorherige Schulung.

Natürlich gibt es auf dem Markt der MPU Vorbereitung, wie überall auch hier schwarze Schafe.

Der Betroffene sollte nach Preisen, Referenzen und Qualifikationen fragen. Eine bloße unverbindliche Beratung, die darüber hinaus noch viel Geld kostet, nutzt nur dem Berater. Vorsicht vor Angeboten, die in kürzester Zeit Erfolg versprechen ist ebenso angesagt, wie die Vorsicht bei einer Geld zurück Garantie! So etwas ist unseriös und wird im Kleingedruckten widerrufen.

Fazit: Es gibt keine MPU Vorbereitung, sondern eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem, welches dazu geführt hat verkehrsauffällig zu werden.

Seit Jahren auf dem Markt und zweimal im Ruhrgebiet, MPU Vorbereitung in Essen und Recklinghausen, ist der Spezialist Karl-Heinz Matz. Er ist Fahrlehrer, Verkehrspädagoge und Heilpraktiker(Psychotherapie). Sein Therapie-Konzept VPP (Verkehrspädagogisches. Psychologisches Persönlichkeitstraining vor der MPU) hat schon vielen Menschen den Weg zum Führerschein geebnet. In den Vergangenen 6 Jahren kann er auf eine Erfolgsquote von über 95% zurückblicken.

Von: Karl-Heinz Matz ]


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