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Private Krankenversicherung Kinder

Das System der Krankenversicherungen bietet mehrere Möglichkeiten für die Eltern, ihre Kinder richtig zu versichern. Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung - entscheidend sind das Einkommen und die Versicherungsart der Eltern.

Lachendes Kind

Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, so sind die Kinder familienversichert und bleiben bis zu ihrem 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit. Darüber hinaus können Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr familienversichert bleiben. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sich die Zeit entsprechend. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das Einkommen des Ehepartners nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in Höhe von 3.937,50 Euro überschreitet, mehr als das Mitglied erhält und selbst nicht der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Sind beide Eltern Mitglied einer privaten Krankenversicherung bzw. ein privat versichertes Elternteil überschreitet die Versicherungspflichtgrenze von 3.937,50 Euro, so müssen auch die Kinder durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Einen Familienversicherungsbeitrag in der PKV gibt es nicht. Ist hingegen ein Elternteil privat versichert, verdient aber unter der Einkommensgrenze, können die Kinder beim anderen, gesetzlich versicherten Elternteil, familienversichert werden.

Gleiches gilt auch, wenn das Einkommen des gesetzlich Versicherten das Einkommen des privat Versicherten übersteigt, unabhängig von der Einkommensgrenze. Verdient ein freiwillig gesetzlich Versicherter Ehepartner über der Einkommensgrenze hinaus, aber weniger als der privat Versicherte Partner, so müssen auch die Kinder privat versichert werden. Ist nur ein Ehepartner berufstätig, muss der andere als freiwilliges Mitglied in der GKV oder in der PKV ebenfalls Beiträge für die Kinder entrichten, sofern das Kind unter 25 Jahre alt ist und dessen Einkommen 350,- Euro monatlich nicht überschreitet.

Sind die Kinder PKV versichert, so können die Eltern bei ihrem Arbeitgeber einen sog. Arbeitgeberzuschuss beantragen. Dabei liegt der zu zahlende Höchstbeitrag bei 265,00 Euro. Überschreitet die Zahlung 530,00 Euro Gesamtbeitrag, muss der Arbeitnehmer den überschreitenden Teil allein zahlen. Der Arbeitgeber-Zuschuss kann sich dabei auch auf mehrere Versicherer beziehen. Je nach versicherter Leistung können Kinder bereits ab einem monatlichen Beitrag von ca. 80,- EUR in der PKV mitversichert werden.

Von: Sven Medwig ]


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