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Reisegepäckversicherung

"Wenn einer eine Reise macht...." Wer es schon erlebt hat, kann ein Lied davon singen. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn einem der wohlverdiente Urlaub durch verlustiges oder beschädigtes Reisegepäck getrübt wird.

So gibt es bereits eine Anzahl von Versicherern, die Reisegepäck versichern. Allerdings lohnt auch hier ein Versicherungsvergleich, denn nicht alle Versicherer bieten adäquate Leistungen im Schadensfalle an.

So gilt bei den meisten Versicherungen jedoch, dass die Versicherte und seine mitreisenden Angehörigen, sowie gegebenenfalls sein namentlich im Versicherungsantrag aufgeführter Lebenspartner und Personen, die mit dem Versicherten in häuslicher Lebensgemeinschaft leben, versichert sind.

Als versichert gilt das Reisegepäck der versicherten Personen, als auch Geschenke und Reiseandenken, die auf einer Reise erworben wurden. Dabei sind Gegenstände die eigentlich nur der Ausübung des Berufes dienen nicht mitversichert, es sei denn, dieses wurden speziell in einer Klausel verankert.

Zu beachten gilt auch, dass beispielsweise Fahrräder und Sportgeräte nicht mitversichert sind.

Als weitere Einschränkung gilt bei den meisten Versicherern auch, dass Reisegepäck in einem abgestellten Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn nachgewiesen kann, dass der Schaden zwischen 6 und 22 Uhr eingetreten ist. Versicherungsschutz gegen Diebstahl beim Reisegepäck in Wassersportfahrzeugen besteht nur dann, wenn sich die Gegenstände in einem verschlossenen Raum befunden haben wie beispielsweise einer Kajüte oder ähnlichem.

Bei allen Versicherern gilt jedoch, dass Geld, Urkunden, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art nicht mitversichert sind. Auch schließt eine Reisegepäckversicherung nicht die Absicherung von Gegenständen mit Kunst- oder Liebhaberwert mit ein. Der Verlust von Kontaktlinsen, Brillen und Prothesen aller Art gelten ebenso nicht als versichert wie auch Schäden durch Streik, Kriegsereignisse und Eingriffe, die nicht kontrollierbar sind.

Gepäck, das sich in einem Hotel, eines Beförderungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befunden hat und abhanden oder beschädigt worden ist, gilt als versichert. Auch Schäden durch Hagel, Feuer und andere elementare Ereignisse werden übernommen. Im Schadensfalle ersetzt der Versicherer bis zur vertraglich festgesetzten Versicherungssumme.

Von: Robert Jacobi ]


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