Risiko- und Kapitallebensversicherungen
Die Lebensversicherung trägt hauptsächlich zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung bei und ist insbesondere dazu gedacht die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen. Unter dem Aspekt der Kapitalanlage gibt es sicherlich renditestärkere Anlageformen als die Lebensversicherung (durchschnittliche Rendite circa 5%), aber zur eigentlichen Vermögensbildung mit zusätzlicher Absicherung für den Todesfall ist sie nach wie vor ein probates Mittel.
Risikoversicherung
Diese erste Art der Lebensversicherung deckt rein das wirtschaftliche und finanzielle Risiko eines unerwarteten Todesfalls in Höhe der festgelegten Versicherungssumme ab, auch wenn beim Eintreten des Versicherungsfalles nur ein Beitrag geleistet wurde.
Da die Risikoversicherung nicht Kapital bildend ist, sind im Falle des Erlebens bei Vertragsbeendigung keine Leistungen fällig.
Geeignet ist diese verhältnismäßig preiswerte Versicherung speziell für folgenden Personenkreis:
- für junge Familien, um den frühzeitigen Tod des Versorgers wirtschaftlich auszugleichen
- für Darlehensnehmer, um die Verwandtschaft von weiteren Zahlungsverpflichtungen zu befreien
- bei Ratenkäufen, um in der Art einer so genannten Restschuldversicherung die Hinterbliebenen zu entschulden.
Die Risikoversicherung kann durchweg bei allen Versicherungsgesellschaften bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres - ohne wiederholte Prüfung der Gesundheit des Versicherten - in eine kapitalbildende Lebensversicherung gerändert bwz. erweitert werden.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Im Unterschied zur reinen Risikoversicherung erweitert diese Lebensversicherungsart die Versicherung zusätzlich um einen Ansparvertrag, indem sich die festgelegte Versicherungssumme zum Ende einer beispielsweise fünfundzwanzigjährigen Laufzeit aufgrund der Überschussbeteiligung in etwa verdoppelt.
Folgende Variationsmöglichkeiten werden in der kapitalbildenden Lebensversicherung angeboten:
- Erlebens- und Todesfallversicherungssumme in gleicher Höhe
- Aufwertung der Erlebensfallabsicherung
- Aufwertung der Todesfallabsicherung
- dynamische Lebensversicherung mit alljährlicher Aufstockung von Versicherungssumme und Beitrag zum Inflationsausgleich.
[ Von: Stefan Kuhn ]
zurück letzte Seite