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Das wichtigste zur finanziellen Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit erfolgt durch die Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung stellt eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar und ist für Beamte und Richter empfehlenswert.

Denn im Fall einer Dienstunfähigkeit wird auch bei Ihnen die daraus entstehende Versorgungslücke ausgeglichen. Leistungsanspruch aus der Dienstunfähigkeitsversicherung bestehen wenn ein Beamter oder ein Richter seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommt. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel durch ein körperliches Gebrechen oder wegen Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte. Ein amtärztliches Gutachten muss das bestätigen. Die zuständigen Dienstherren beschließen aufgrund dieses Gutachtens das der Richter oder der Beamte in den Ruhestand versetzt wird. War der Beamte oder der Richter innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate erkrankt und es besteht keine Aussicht das er innerhalb des nächsten halben Jahres seinen Dienst wieder antreten kann, so kann hier schon eine Dienstunfähigkeit vorliegen.

Im Normalfall erhalten Beamte aus der gesetzlichen Beamtenversorgung eine Dienstunfähigkeitsrente, um diese Zahlung aber zu erhalten muss das Dienstverhältnis bereits fünf Jahre bestanden haben. Hier ist also eine fehlende Absicherung mit erheblichen finanziellen Einbußen in den ersten fünf Jahren vorhanden. Und um diese mögliche Versorgungslückelücke zu schließen, sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Wird die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit von einem Beamten oder Richter von den Dienstherren getroffen, so wird ein Ruhegeld aufgrund seiner Dienstunfähigkeit gezahlt. Es kann aber durchaus möglich sein das der Beamte oder Richter darüber hinaus keine weiteren Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, da er noch fähig ist andere Tätigkeiten auszuüben.

Da nicht alle Versicherungsgeber die Dienstunfähigkeitsformeln abgeschafft sondern nur abgeschwächt haben, sollte man einen Partner mit echter oder unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel wählen. In der Regel werden zwischen drei Typen unterschieden, die echte, die unechte und die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet dem Beamten in der Regel den vollen Schutz. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel bietet nur Beamten auf Lebenszeit einen wirklich messbaren Nutzen. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel bietet keine ausreichende Absicherung.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wird für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sehr schwierig, wenn bereits eine Erkrankung vorliegt, dazu gehört beispielsweise der Bandscheibenvorfall. Deshalb sollten Sie bei der Antragstellung genaue Angaben machen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Ein Versicherungsabschluss von einer Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten über 50 Jahre ist nicht sinnvoll, denn viele Anbieter haben die maximale Versicherungsdauer auf 55 oder 60 Jahre begrenzt. Ein Rentenanspruch aus einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung entsteht in der Regel nur wenn der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Deshalb sollten Beamte bei Vertragsabschluss besonders aufmerksam sein, sonst riskieren sie bei Dienstunfähigkeit keine Versicherungsleistungen zu erhalten.

Von: Ralf Eppmann ]


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