on-TOPIC Artikel

Die Reisegewerbetätigkeit Schausteller

Laut Gewerbeordnung unterhalten Schausteller ein oder mehrere Geschäfte, die volksfesttypisch sind. Dazu gehören Zeltgaststätten, Fahrgeschäfte, Imbiss und Ausschank sowie Schieß- und Ausspielungsgeschäfte.

Zu Anlässen wie Volksfesten, Jahrmärkten und bei Veranstaltungen ähnlicher Art üben sie an verschiedenen Plätzen ihre Reisegewerbetätigkeit aus. Die Saison hierfür dauert vom Frühjahr an bis zu den Weihnachtsmärkten. An etwa 120 Tagen können Umsätze erzielt werden. Dazu kommen natürlich noch Zeiten für Auf- und Abbauten sowie den Hin- und Rücktransport zu den durchschnittlich etwa 18 Veranstaltungen, die jeder Schausteller im Jahr beschickt. Die Weihnachtsmärkte sind zu den traditionellen Veranstaltungen hinzugekommen und tragen dazu bei, die Winterpause finanziell zu überbrücken.

Etwa 5.000 Kilometer muss ein Schausteller jährlich zurücklegen, um die verschiedenen Veranstaltungsorte zu beschicken. Ein Bahntransport kommt dabei lediglich für große Fahrgeschäfte in Betracht, welche in Container verladen werden. Die Kosten für einen Bahntransport sind für kleinere Schaustellerbetriebe jedoch zu hoch, wobei noch erschwerend hinzukommt, dass viele Verladestationen geschlossen wurden.

Bei den meisten Betrieben des Schaustellergewerbes handelt es sich um Familienbetriebe. Diese müssen häufig noch in der Saison zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, denn die Arbeiten sind sonst kaum zu bewältigen. Dennoch müssen betriebswirtschaftliche Erfordernisse stets berücksichtigt werden. Bekannt ist sicherlich, dass die Anschaffung und Instandhaltung von Fahrzeugen, Fahrgeschäften und Geschäftsausstattung hohe Kosten verursacht. Weniger denkt man an Kosten wie Standgebühr, Anschluss- und Verbrauchsgebühren, Genehmigungskosten sowie Transport- und Personalkosten, obwohl diese gerade heutzutage nicht unerheblich sind.

Problematisch ist natürlich auch die Frage des Standortes, um den man sich immer wieder neu bewerben muss.

Häufig sind die Kinder auch nicht mehr bereit, Familienbetriebe zu übernehmen. Grund dafür ist der harte Wettbewerb, die unsichere Wirtschaftslage und die oft unzulängliche Altersabsicherung.

Von: H. Wiedow ]


zurück     zurück letzte Seite