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Private Krankenversicherung hinsichtlich Wechsel und Altersrückstellungen

Bevor man eine Private Krankenversicherung abschließt, muss man genau recherchieren, denn diese Entscheidung ist nur schwer zu korrigieren. Besondere Bedeutung kommt dabei den angesammelten Altersrückstellungen zu. Wechselt man später den Versicherer, zahlt man nämlich ansonsten erheblich höhere Beiträge, da die Altersrückstellungen bislang nicht mitgenommen werden konnten.

Ist es sogar zu schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen gekommen, ist ein Wechsel nahezu unmöglich. Um jedoch Privatpatienten, die eben aus Gründen des Verlustes der Altersrückstellungen praktisch ihre Wahl lebenslang trafen, auch die Möglichkeit zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft einzuräumen, ist ein entsprechender Passus in die Gesundheitsreform aufgenommen worden. In Zukunft können Privatpatienten die von den Versicherern gebildeten Altersrückstellungen auf ein neues Versicherungsunternehmen übertragen, um die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten im Rahmen zu halten. Allerdings soll diese Regelung erst ab 2008 gelten, jedoch für einige bestehende Verträge auch schon eingeschränkte Gültigkeit besitzen.

Zunächst gibt es jedoch viele gute Gründe, den Wechsel in die Private Krankenversicherung vorzunehmen, denn man erhält eine qualitativ bessere medizinische Versorgung und die vertraglich vereinbarten Leistungen sind garantiert. Beamte, Selbständige, Studenten und jene Arbeitnehmer, die mehr als 47.700,-- Euro Bruttojahreseinkommen haben, können eine Private Krankenversicherung abschließen. Sie können die genannten Vorteile nutzen, ohne hohe Zuzahlungen leisten zu müssen. Weiterhin gilt der festgelegte Vertragsumfang und nachträgliche Leistungskürzungen sind nicht zu befürchten. Die zu zahlende Beitragsprämie richtet sich nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko statt nach dem Einkommen. Auch wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, kann man Privatpatient bleiben, muss jedoch einen Befreiungsantrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Allerdings schließt dies lebenslang die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aus. Daraus kann resultieren, dass Privatversicherte, die die Beitragsprämien nicht mehr zahlen können, keinen Versicherungsschutz mehr haben. Hier greift der Basistarif, der von den Privatversicherern ab 2008 allen derzeitigen Mitgliedern, den ehemaligen Versicherten sowie allen freiwillig gesetzlich Versicherten offen stehen muss. Dieser Basistarif ähnelt dem Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zu einem Beitrag von etwa 500 Euro - oder, falls der Versicherte diesen Beitrag nicht leisten kann, bei circa der Hälfte. Der neue geschaffene Basistarif beinhaltet ähnliche Bedingungen, wie sie bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich sind. Übrigens haben Private Krankenversicherte grundsätzlich das Recht, einen Tarifwechsel in eine günstigere Beitragsgruppe vornehmen zu lassen, natürlich mit reduziertem Leistungsumfang.

[ Von: H. Wiedow ]


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