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Prozessfinanzierung mit der FORIS AG

Nicht immer lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Insbesondere, wenn es sich um viel Geld handelt. Dabei nehmen nicht selten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, die ihre Forderungen vor Gericht durchsetzen wollen, ein hohes finanzielles Risiko auf sich. Hier setzt die Prozessfinanzierung von der FORIS AG. Das Unternehmen hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1998 als erster Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund erfolgreich im deutschsprachigen Rechtsraum etabliert.

Prozessfinanzierung mit der FORIS AG: Leistungen im Überblick

Prozesskostenfinanzierung mit FORIS AG - Prozessführung ohne Kostenrisiko

Grundsätzlich finanziert FORIS AG sämtliche Prozesse, bei denen es um Forderungsansprüche oder Vermögenswerte geht. Hierbei übernimmt das Unternehmen das finanzielle Risiko sämtlicher Prozesse ab einem Streitwert von 200.000 Euro. Der wesentliche Vorteil für den Kläger besteht dabei darin, dass sofern ein Prozess verloren werden sollte, trägt die FORIS AG alle Prozesskosten. Wird der Prozess gewonnen, erhält das Unternehmen eine vorher vertraglich vereinbarte Erfolgsbeteiligung.

Während des gesamten Prozesses kann der Kläger mit dem Anwalt seines Vertrauens arbeiten. Zusätzlich profitiert er vom langjährigen juristischen Know-how der FORIS AG. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter foris-prozessfinanzierung.de/

Prozessfinanzierung - In drei Schritten zum Erfolg



1) Die Erfolgsaussicht der Klage vom eigenen Anwalt prüfen lassen.

Wer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchte, benötigt einen Anwalt. Nach dem dieser die Erfolgsaussichten der Klage bestätigt hat, kann die Finanzierungsmöglichkeit von der FORIS AG kostenfrei geprüft werden.

2) Der eigene Anwalt setzt sich mit FORIS AG in Verbindung

Anhand der vom Anwalt eingesandten Unterlagen sendet die FORIS AG eine Klageschrift.

3) FORIS AG prüft die Finanzierungsmöglichkeit

Anhand der vom Anwalt übersandten Unterlagen prüft FORIS die Finanzierungsmöglichkeit und setzt Anwalt und Kläger über das Ergebnis in Kenntnis.

[ Von: Redaktion ]


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