Eigenheimförderung durch Wohnungsbauprämie
Seit 1. Januar 2006 ist die Eigenheimzulage weggefallenen, doch der Staat gibt eine weitere Förderung für Hausbauer oder -käufer, die Wohnungsbauprämie. Hier gibt es schon während der Kapitalbildungsphase einen kleinen Bonus obendrauf.
Bausparvertrag incl. Wohnungsbauprämie
Zur Wohnungsbauprämie für das eigene Massivhaus gehört eng verbunden ein Bausparvertrag dazu. Die staatliche Förderung ist fast genauso alt wie der Bausparvertrag selbst. Etwa zehn Jahre nach der Gründung der ersten Bausparkasse, im Jahr 1924, ermöglichte ein Gesetz die steuerliche Förderung von Beiträgen an die Bausparkasse.
Die Förderung die dem Häuslebauer heutzutage gewährt wird beträgt rund 8,8%. Als Einzelperson mit einer Sparleistungsgrenze von 512,- € also immerhin 45,06 Euro, für Ehepaare gibt es als Extrabonus das Doppelte. Vielmals werden Vermögenswirksame Leistungen die der Arbeitgeber freiwillig in einen Sparplan einzahlt jedoch damit verwechselt. Doch auch hier gibt es vom Staat einen Zuschuss zu der Arbeitnehmersparzulage - bei der maximalen jährlichen Sparleistung von 480,- Euro beläuft sich diese Förderung auf 43,- €.
An die Wohnungsbauprämie sind ein paar Bedingungen geknüpft:
- Ledige:
Maximal 25.600 € Jahreseinkommen, jährliche Sparleistungsgrenze bis 512 € - Verheiratete:
Maximal 51.200 € Jahreseinkommen, jährliche Sparleistungsgrenze bis 1.024 € - Sparprämie:
8,8 Prozent Staatsprämie pro Jahr auf den Betrag bis zur Sparleistungsgrenze, also bei Ledigen maximal 45,06 € und bei Verheirateten maximal 90,11 € pro Jahr vom Staat
Um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können gibt es weitere Bedingungen der erfüllt werden müssen:
- Ledige:
Maximal 17.900 € Jahreseinkommen - Verheiratete:
Maximal 35.800 € Jahreseinkommen - Arbeitgeberanteil:
Maximal 480 € pro Jahr - Staatszulage:
neun Prozent des Arbeitgeberanteils, also maximal 43 € im Jahr
Beide, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer sind auf eine Dauer von 7 Jahren ausgelegt.
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