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Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung ist als ein zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende und erziehende Tätigkeit von Erwachsenen, gegenüber Kindern zu verstehen.

Ein Kind ist nach dem deutschem Recht in der Regel, jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII).

Kinderbetreuung erfolgt heutzutage zuerst und zumeist in der Familie, aber in der Vergangenheit und in den reicheren Familien, auch durch eine Tagesmutter. Heute ist neben der Familienerziehung auch die Form der öffentlich organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege vorherrschend. Insbesondere im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr, bis zur Einschulung, besucht fast jedes Kind in Deutschland (ca. 95%) zumindest einen Halbtagskindergarten.

Die Kinderbetreuung durch einen so genannten Babysitter kommt immer mehr in Mode. Ein Babysitter wird stundenweise gebucht werden. Oft ist der Babysitter ein älteres Kind aus dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft. Sollte man im Freundeskreis oder unter Nachbar nicht nach einem Babysitter fündig werden, so bieten auch diverse Internetportale eine Babysittervermittlung an.

Eltern sollten zum Wohl des Kindes auf seriöse Babysitter wert legen, in einem persönlichen Gespräch findet man oft schnell heraus, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Babysitter passt. Ein Probenachmittag unter Aufsicht der Eltern erweist sich in der Praxis auch als sehr ratsam. Auf diese Weise können die Eltern sich vom Umgang des Babysitters mit dem eigenen Kind ein Bild machen.

Sollte einmal die Mutter, bedingt durch zum Beispiel einen Unfall oder einer Krankheit, ihr eigenes Kind nicht versorgen können, so steht für diese Zeit der Familie eine so genannte Notmutter zur Verfügung. Diese Notmutter übernimmt die Betreuung der Kinder sowie die Haushaltsführung. Die Kosten, die für diese Notmutter entstehen werden für Kinder unter 12 Jahren und behinderten Kindern von den Krankenkassen übernommen.

Von: Andreas Reer ]


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