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Wohngebäudeversicherung - Kündigung, oder doch weiterführen

Das eigene Häuschen - "My Home is my Castle" - der Traum vieler geht damit endlich in Erfüllung. Daher ist eine Versicherung die die eigenen vier Wände vor Brand (Feuer), Leitungswasser, Sturm und Hagel schützt wichtiger denn je.

Wolkenkratzer im Sturm

Beim kauf eines Hauses und dem bestehen einer Gebäudeversicherung muss der Käufer die Police übernehmen. Behalten muss er diese jedoch nicht. es besteht ein Außerordentliches Kündigungsrecht.

Grundsätzlich kann nur der Eigentümer der Wohnimmobilie über die bestehende Wohngebäudeversicherung verfügen. Aus dem Grundbucheintrag ergibt sich das Eigentumsverhältnis wer Eigentümer der Immobilie ist. Hier gilt der Zeitpunkt der Eintragung in dieses. Bei Zwangsversteigerungen gilt der Zuschlag für den Käufer als Übergang auf den neuen Eigenheimbesitzer.

In der Regel kann der Vertrag ohne weiteres übernommen werden, jedoch kommt es vor, dass der Versicherer ein neues Angebot macht. Dieses neue Angebot sollte man abwarten. Prüfen Sie jedoch die Leistungen der Police genau und lassen sich beraten. Ein Wohngebäudeversicherungsvergleich lohnt in jedem Fall. Achten sie auf die Mitversicherung von grob Fahrlässig verursachten Schäden und Schäden an Nebengebäuden. Das Kleingedruckte ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Doch warten Sie nicht zu lange auf ein Angebot denn Sie haben nur eine bestimmte Frist den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Achten Sie nicht nur auf die Versicherungssumme die in Fall eines Totalschadens ausgezahlt werden kann, sondern auch auf die weiteren versicherten Sachen bzw. Gefahren. Sollte es dazu kommen dass ihr Haus so stark Beschädigt wird, dass es Eingerissen werden muss, dann kommt auch hiefür die Wohngebäudeversicherung auf. Diese Übernahme der Kosten nennt man Aufräumungs- und/oder Abbruchkosten diese werden neben den Leistung für den Wiederaufbau gezahlt. Weiter können auch Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag in der Wohngebäudeversicherung versichert werden. Dies ist sinnvoll wenn viele elektrische Geräte zum Haus gehören.

Von: Andreas Donsbach ]


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