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Risiko- und Kapitallebensversicherungen

Die Lebensversicherung trägt hauptsächlich zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung bei und ist insbesondere dazu gedacht die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen. Unter dem Aspekt der Kapitalanlage gibt es sicherlich renditestärkere Anlageformen als die Lebensversicherung (durchschnittliche Rendite circa 5%), aber zur eigentlichen Vermögensbildung mit zusätzlicher Absicherung für den Todesfall ist sie nach wie vor ein probates Mittel.

Bild: Photocase.com

Risikoversicherung

Diese erste Art der Lebensversicherung deckt rein das wirtschaftliche und finanzielle Risiko eines unerwarteten Todesfalls in Höhe der festgelegten Versicherungssumme ab, auch wenn beim Eintreten des Versicherungsfalles nur ein Beitrag geleistet wurde.

Da die Risikoversicherung nicht Kapital bildend ist, sind im Falle des Erlebens bei Vertragsbeendigung keine Leistungen fällig.

Geeignet ist diese verhältnismäßig preiswerte Versicherung speziell für folgenden Personenkreis:

Die Risikoversicherung kann durchweg bei allen Versicherungsgesellschaften bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres - ohne wiederholte Prüfung der Gesundheit des Versicherten - in eine kapitalbildende Lebensversicherung gerändert bwz. erweitert werden.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Im Unterschied zur reinen Risikoversicherung erweitert diese Lebensversicherungsart die Versicherung zusätzlich um einen Ansparvertrag, indem sich die festgelegte Versicherungssumme zum Ende einer beispielsweise fünfundzwanzigjährigen Laufzeit aufgrund der Überschussbeteiligung in etwa verdoppelt.

Folgende Variationsmöglichkeiten werden in der kapitalbildenden Lebensversicherung angeboten:

Von: Stefan Kuhn ]


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