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Die Private Krankenversicherung im Alter

In der Öffentlichkeit und den Medien wird oft kontrovers darüber spekuliert, ob die private Krankenversicherung denn auch im Rentenalter noch bezahlbar ist. Jedoch wird die Kalkulation für die private Krankenversicherung durch Bildung finanzieller Rückstellungen, der Alterungsrückstellungen, untermauert.

Somit ist gewährleistet, dass eine im Rentenalter gestiegene Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen abgesichert ist und dadurch keine Erhöhung der Beiträge nötig wird.

Es gibt noch zusätzliche Maßnahmen, neben den Alterungsrückstellungen, die zu einer Abschwächung der Beitragsentwicklung im Alter führen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz stellt an die Gesellschaften für die private Krankenversicherung besondere Forderungen. So ist festgesetzt, dass 90 Prozent der Überzinsen aus der Alterungsrückstellung für Beitragsentlastungen der Versicherten im Alter verwendet werden müssen. Von diesen Entlastungen profitieren bereits jetzt alle über 65-Jährigen in der PKV.

Zusätzlich müssen Neukunden für die private Krankenversicherung bereits seit dem Jahr 2000 einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag zahlen. Das Geld wird ohne Abzug von Kosten verzinslich angelegt. Der Zuschlag muss zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr bezahlt werden und hilft zusätzlich um im Alter Beitragserhöhungen zu vermeiden. Dabei kommt es darauf an, in möglichst frühen Jahren mit dem Anlegen des Zuschlags zu beginnen. Denn je früher mit dem Sparen angefangen wird, umso dauerhafter kann der Beitrag ab einem Alter von 65 konstant bleiben.

Zusätzlich zu diesen festgelegten Möglichkeiten, gibt es weitere Varianten freiwillig vorzusorgen um die Beiträge im Alter möglichst gering zu halten. Die Gesellschaften für die private Krankenversicherung bieten spezielle Beitragsentlastungsprogramme an, bei denen es möglich ist, durch Zahlung eines Zusatzbeitrags in jungen Jahren, eine garantierte Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr zu erhalten.

Dieser Mehrbeitrag der für eine Beitragsentlastung gezahlt wird, ist in bestimmten Fällen durch den Arbeitgeber zuschussfähig.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Letztendlich besteht auch für jedes Mitglied in der privaten Krankenversicherung das Recht, freiwillig den Leistungsumfang seiner Versicherung anzupassen, um somit eine Beitragsreduzierung zu erreichen. Leicht möglich ist dies zum Beispiel durch Wegfall der besonderen Wahlleistungen im Krankenhaus oder durch die Erhöhung eines vereinbarten Selbstbehalts. Eine Risikoprüfung oder die Erhebung eines risikogerechten Mehrbeitrags findet nur dann statt, wenn der neu gewählte Tarif umfangreichere Leistungen bietet als der bisherige Tarif.

Abschließend sei noch erwähnt, das sich bei Beginn des Ruhestands bereits eine gewisse Beitragsentlastung ergibt, da aufgrund der Beendigung der Erwerbstätigkeit eine Krankentagegeldversicherung entfallen kann.

Von: Thomas Hofstetter ]


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